Abschrift Landkreisbuch

Aus dem LK-Buch 1968

   Aus dem Buch „Der Landkreis Mindelheim in der Vergangenheit und Gegenwart (1968)“

Seite 174 –Die Herrschaft Mattsies – von Albert Haider

 

Schloss und Dorf Mattsies

Die Herrschaft Mattsies gehört mit dem gegenüberliegenden Angelberg bei Tussenhausen zu den ältesten Rittersitzen des Gegend. Mazzenzies oder auch Mazzensiezon heißt soviel wie „bei den Gütern des Mazzo“ und leitet sich von dem Personennamen Mazzo und vom althochdeutschen sioz oder sioza = Gut, Niederlassung oder Sitz ab.

Die ältesten urkundlichen Erwähnungen der benachbarten Rittergeschlechter von Mazzenziez und Angelberg aus dem 12. und 13. Jahrh. Weisen auf eine Wappen- und Stammesgemeinschaft mit den mächtigen Schenken von Winterstetten hin. Man darf annehmen, dass jener Hermann (Sohn Hezelo’s des Klosterstifters von St. Georgen im Schwarzwald), der um 1095 Güter in Mathesowa im Bezirk „Mindilriet“ besaß, bereits diesem Mazzensiezer Zweig der Schenken von Winterstetten angehörte.

Damals mag schon dieses Zweiggeschlecht im unteren Burgstall zu Mattsies – einem mit Graben umgebenen kleinen Burghof (jetzt der so genannte Denzel- oder Tanzberg) – sesshaft  gewesen sein. Über diesen älteren Burgstall fehlt jede Nachricht.

Urkundlich trifft man das Geschlecht von Mazzensies erst 100 Jahre später an, in einer Welf’schen Doppelurkunde von 1178/88 mit 3 Brüdern Hermann, Heinrich und Conrad von Mazzensiez. Diese 3 Brüder treten bei Verhandlungen Welf VI. für das Kloster St. Magnus in Füssen als zeugen auf und sind um Herzog Friedrich von Schwaben, als dieser 1185 zu Schongau die Welf’schen und Stauf’schen Stiftungen an Kloster Roth bestätigt. Mit anderen Reichsministralien ist hermann von mazzensiez um 1197 bei König Philipp am lech anwesend, als Pfalzgraf Otto von Wittelsbach das Gut Laimering an St. Ulrich übergibt. Derselbe Hermann schenkte einen Zehent zu Sibeneichen (Siebnach) und ein Gut zu Moosheim (abgegangen bei Rammingen) an das Kloster Steingaden. Schon in der Mitte de 12. Jahrhunderts hat ein Berchtold de Mazzensiezon Feldgründe zu Mattsies an das Kloster St. Ulrich und Afra in Augsburg geschenkt.

Die Söhne des Conrad von Mazzensiez nennen sich 1202 Conrad und Heinrich von Angelberg, zogen also auf die wohl damals erbaute Bergveste von Angelberg ab. Um dieselbe zeit erstand auch das neue Hochschloss zu Mattsies, das 1246 als „neues Schloss“ erwähnt wird.

Als 1905 größere bauliche Veränderungen am Schloss Mattsies vorgenommen wurden, konnte festgestellt werde, dass der nordwestliche Teil des Schlossgebäudes, dessen über meterstarke bis zum 4. Stock hinaufreichende Zwischenmauer auffiel, ursprünglich als freier Turm dastand. Erst in der folgenden Zeit hat dieser Wohnturm durch östliche und südliche Anbauten sein Gesicht verloren. Im unteren teil aus Tuffstein erbaut und gewölbt erkennen wir den ältesten Teil des 1246 erwähnten „novum castrum Mazzensiez“, das ja zunächst nur aus dem Bergfried bestand. Die Anlage steht auf einem künstlichen Hügel. Im obersten Stock des Hochschlosses kamen auch alte vermauerte Schießnischen zum Vorschein, auf der Giebelseite 4 und auf der Längsseite 6, welche in neuerer Zeit teils zu Fenstern ausgebrochen oder vermauert waren. Bemerkenswert war das bloßgelegte Fundament eines kleinen runden Turmes, auf noch älteren Bauresten in 2-3 m Entfernung von der südöstlichen Schlossecke und ein zwischen dem 2. und 3. Stock dahin weisender vermauerter Ausgang. Dieses alles sowoe starke Brandschichten im Schutt sprechen von großen, zum Teil gewaltsamen Veränderungen auf dem alten Burgsitz im Laufe der Jahrhunderte.

Nach einigen Generationen der Hermanne und Conrade von Mazzensiez tauchen bei zahlreichen Urkunden von ca. 1270/80 bis 1357 mehrere Syfride und Heinriche Marschalke von Mazzensiez auf, welche als letzte Sprossen der Ritter von Mattsies betrachtet werden müssen. Im Kampfe Bischofs Hartmann von Augsbug mit dem Herzog Ludwig von Bayern über die Stiftsvogtei steht Kunrat von Mazzensiez auf der Seite des Bischofs wie auch später im jahre 1292 Sifrid von Mazzensiez, welcher den Marschalktitel führt, in Streitigkeiten mit demselben Herzog, dem Bischof Wolfart dient. Sifrids Bruder, der Marschalk Heinrich, verkauft 1294 vier Höfe zu Oberrammingen an das Kloster Steingaden und übergibt 1302 Elisabeth, die Tochter des Ritters Heinrich von Rammingen, die ihm zu eigen war, zur Domkirche in Augsburg. Die Siegel der Gebrüder Heinrich und Sifrid, Marschalke von mazzensiez an 2 Urkunden von 1302 zeigen das Schild der Marschalke von Donnersperg und Oberndorf. Den Beinamen von Mazzensiez führten diese Marschalke nur vorübergehend, als sie vermutlich durch Verschwägerung mit dem letzten Conrad von Mazzensiez diesem im Besitz folgten.

Durch weitere Verschwägerung dieser Marschalke von Donnersperg, genannt von Mazzensiez, gelangte die Veste Mattsies als marktgräflich-burgauisches Lehen an die von Ellerbach. Diese waren damals ein sehr angesehenes schwäbisches Geschlecht, das im 14. Jahrhundert die Marktgrafschaft Burgau pfandweise vom Hause Österreich innehatte. Der um 1295 zu Pfaffenhausen sesshafte „Burkard von Ellerbach“ hatte eine Marschalk von Donnersperg zur Frau, 1312 beurkundete ein „Bruno von Elerbach“ Sohn Burkards von Ellerbach, Landvogt von Mazzensiez. 1352 wird als letzter Ulrich der Marschalk von Mazzensiez genannt.

Mit dem Aussterben derer von Mazzensiez kam die Herrschaft Mattsies, welche auch Ober- und Unterramingen in sich begriff und nun als burgauisches Lehen erscheint, an die Herzöge von Österreich als Marktgrafen von Burgau zurück und wurde von diesen an die Edlen von Ellerbach zu Lehen gegeben. Der erste dieses Geschlechtes, den wir im Besitze von Mattsies kennen, ist Burkhart von Ellerbach, genannt Puppelin. 1357 belehnte Herzog Rudolf von Österreich dessen Sohn Wilhelm mit der „Vestin ze Mazzensies und mit lüten und gütern, die dartzu gehörent“. Nachdem die Ellerbach deren in Mattsies wohnende Linie sich von Mazzensies nannte (1384 Johanns von Ellerbach Ritter, genannt von Matzensies, des Bischofs Burkart von Augsburg Bruder) die Herrschaft über 100 Jahre besessen hatten, gelangte sie um 1460 durch Erbschaft an die Stein von Ronsberg. Die Stein erhielten vom Kaiser den Blutbann für Mattsies und von Karl V: im Jahre 1548 Zollrechte. Diepold von Stein stand im Jahre 1525 als Bundeshauptmann im Feld gegen die Bauern, während diese die Burgen und Klöster des Mindeltales verheerten und sein Schloss Matzensies ausbrannten.

1598 gelangte die Herrschaft durch auf an die Fugger von Kirchberg und Weißenhorn, welche sie 1679 an Herzog Maximilian Philipp zu Türkheim und seine Gemahlin Febronia, aus deren Heiratsgut der Kaufschilling bezahlt wurde, veräußerten. Nach dem Tode 1705 ging die Herrschaft an das haus Bayern über und wurde mit der Grafschaft Schwabeck vereinigt.

Das Patronatsrecht der Pfarrei Mattsies besaßen in alter Zeit die Inhaber der Herrschaft, wie noch 1544 die Edlen von Stein dasselbe durch Präsentation ausübten. Aber am 1. Juni 1546 überließ Hans Adam von Stein zu Jettingen und Mattsies zur Erkenntlichkeit, „weil seine Schwester Anna, Eberharts von Freiberg-Eisenberg zu Raunau Hausfrau, ihm das Schloß und Dorf Mattsies mit Zugehör abgetreten, welches ihr zu erben laut heiratsbriefs gebührt möchte haben“, dieses Recht an seine Schwester Anna und die von ihr und ihrem Gemahl stammenden männlichen Nachkommen. 1690 wurde dann vereinbart, dass dieses Patronatsrecht immer dem ältesten der Hans Dietrich’schen Linie zustehen sollte.

Die Pfarrei war dotiert mit dem Widdungsgut und dem gesamten Großzehent aus dem Pfarrsprengel und einem Teil des Krautzehents aus dem Krautgarten Tussenhausen. Von der Zeit an aber, da die Gutsherren als Patronate ihre Söhne und Verwandten auf die Pfarrei zu befördern wussten, und diese gewöhnlich nicht persönlich versahen wurde Zehent und Widdum oft vom Schlosse aus verwaltet und allmählich zum Schlossgut gezogen. Ja, zuletzt sahen sich die Patrone als wirklich genußberechtigt an Zehent und Widdum an. Hans Adam von Stein glaubte sich befugt, seiner Schwester Anna von Freiberg zu Raunau 1546 auch alles, „so zur pfarr gehört haus, Hof, Stadel, garten, Widem, Zehent, äder“ zur Inhabung und Nutzung einzuhändigen. Hiernach verfuhren auch die Freiberge wirklich, indem sie die Erträgnisse der Pfarrdotation für sich einzogen und aus denselben den von ihnen präsentierten Pfarrern nur eine Competenz reichten. Pfarrer Jakob Lober fand dieses Verhältnis als nicht zu recht bestehend und begann 1629 einen Rechtsstreit auf Herausgabe der alten Pfarrdotation vor dem Konsistorium in Augsburg, welches 1631 entschied, dass der gesamte Zehent von Mattsies nebst dem Widumsgut dem Pfarrer gehöre und nicht dem Patron. Auch der Zehent von den Schlossfeldern welcher bisher noch nicht gereicht worden war, musste fortan dem Pfarrer entrichtet werden. 1708 hat Pfarrer Johann Anton v. Freiberg gegen den Verwalter von Herzog Maximilian Philipps Verlassenschaft nochmals den Prozess geführt und durch alle Instanzen durchgeführt, der auch vom Konsistorium in Augsburg wie vom Metropolitangericht zu Mainz und vom Gerichtshof der Rota in Rom zugunsten der Pfarrei entschieden wurde. (1720).