Kirche-Beschreibung Steichele

Aus "Das Bisthum Augsburg, historisch und statistisch"
von Anton Steichele - Zweiter Band -erschienen 1864

und

Beschreibung Hopp

 

Steichele

 

16. Jahrh. Frühmess - Beneficum (Stiftung)

 Zu Mazzsies bestand im 16. Jahrh. ein Frühmeß-Beneficium, auf welches die Ortsherrn präsentirten. seine Stifter und die Zeit der Stiftung sind nicht bekannt; das Einkommen des Beneficiums aber, welches eine eigene Behausung besaß, war im Jahr 1569 folgendes: Der Zehente aus 31 Jauch. zu Mazzsies und ein Zehente zu Hausen, letzterer mit einem Erträgnisse von 30 - 31 Säcken Getreides, ferner einige Gilten, und an Grundstücken 14 Tagw. Wiesen nebst 3 Jauch. Aeckern in jedem Felde. Als nun der Frühmesser Christoph Freiberger im Walde Heselwang erschlagen worden war, und gerade damals die Ortsherrschaft von Mazzsies, die vom Stein, einer beim Kaufe des Kirchengutes zu Unter-Rammingen eingegangenen Verpflichtung gemäß die wiederhergestellte Pfarrei daselbst zu dotiren hatte, unterließ sie die fernere Besetzung der Frühmesse in Mattsies, tauschte das Frühmesshaus zum Vogthause ein und überwies im Jahr 1569 die Güter und Einkünfte der Pfründe an die Pfarrei Unter-Rammingen, mit welcher dieselben fortan vereinigt blieben (Akten d. bisch. Arch.). Die Frühmessgründe wurden von genannter Pfarrei erst im Jahr 1850 vertauscht.Für den Frühmesser von Mazzsies hatte, weil er aus dem Pfaffenhausen'schen Filial-Orte Hausen einen bedeutenden Zehenten genoß, die Obliegenheit bestanden, in der nach Hausen gehörigen Kapelle auf dem St. Simons-Berge öfter die hl. Messe zu lesen. Seit Verlegung der Frühmessstiftung von Mazzsies nach Rammingen lasen die Pfarrer von Rammingen monatlich zwei Mal für die Stifter die hl. Messe auf diesem zwei Stunden entfernten Berge. 
 
III. Pfarrkirche. Die Pfarrkirche, in Bau und Einrichtung der spätern Zeit angehörend, liegt, vom Gottesacker umgeben, am nordöstlichen Ende des Dorfes auf einer Erhöhung und trägt den Titel von Maria Himmelfahrt, unter welchem der Weihbischof Eust. Egolf Frhr. v. Westernach, Bischof von Dioklea, am 6. Aug. 1697 den Hochaltar consekrirte. der Unterbau des Thurmes aus Tuffstein, außen durch mächtige Streben gestützt, mit einem Rundgewölbe und vermauerten rundbogigen Schalllöchern, ist sehr alt. er bildete im Erdgeschosse wahrscheinlich den Chor der ältesten Kirche und war innen mit Gemälden bedeckt, von welchen sich Reste noch deutlich zeigen. Auf diesem alten Thurme ruht ein Aufbau des 15. Jahrh., welchen ein späterer Achteck-Aufsatz mit kuppelartiger Decke abschließt. In ihm hängen 4 in den Jahren 1626, 1680, 1791 und 1838 gegossene Glocken. - Gestift. Jahrt. und Messen 149. --Rentir. Verm. 8400 fl. Kap., 1300 fl. an Realitäten.
Außer der Pfarrkirche hatte Mazzsies früher zwei Kapellen, nämlich:
1. die Schutzengel-Kapelle auf dem Gottesacker am südlichen Eingange in die Pfarrkirche, für die Schutzengel-Bruderschaft 1684 erbaut;
2. die Kapelle der hl. 14 Nothhelfer am Wege nach Pfaffenhausen, am 6. Aug. 1697 vom Weihbischofe Eust. Egolf Frhn. v. Westernach, Bischof von Dioklea, consekrirt, im Jahre 1775 neu gebaut und erweitert.
Dieselben erlagen im Jahre 1807 der Zerstörung. An der Stelle der letztern Kapelle steht jetzt ein Wohnhaus.
In der Pfarrkirche bestehen zwei Bruderschaften, nämlich: 1. die Bruderschaft Maria Verkündigung, schon im Jahr 1514 errichtet und, als sie in Abgang gekommen war, im Jahre 1619 mit bischöfl. Genehmigung wieder hergestellt. Sie feiert an den fünf Frauenfesten Nachmittags besondern Gottesdienst.
2. Die Bruderschaft der hl. Schutzengel. Sie wurde von dem eifrigen Pfarrer Joh. Christoph Brehe im Jahr 1683 eingeführt, vom Bischofe confirmirt, vom Herzoge Maximilian Philipp und seiner Gemahlin begünstigt. Für Zwecke dieser Bruderschaft baute Pfarrer Brehe im Jahre 1684 die eben erwähnte Schutzengel-Kapelle auf dem Gottesacker. Die Mitglieder begehen am Tage der hl. Schutzengel des Hauptfest ihrer Bruderschaft unter großem Volksconcurse und halten jeden zweiten Sonntag im Monate eine besondere Nachmittagsandacht.
Das Vermögen beider Bruderschaften wurde im Jahre 1754 der Pfarrkirchenstiftung einverleibt.
IV. Pfarrdotationen. Die Pfarrei wurde dotirt mit einem Widdumgute und dem Gesamtzehenten aus dem Pfarrsprengel, wozu noch ein Theil des Zehents aus dem Krautgarten von Tussenhausen kam. Von der Zeit an aber, in welcher die Gutsherrn als Patrone ihre Söhne und Verwandten zur Pfarrei zu befördern wußten und diese gewöhnlich dieselbe nicht persönlich versahen, wurde Zehent und Widdum oft vom Schlosse aus verwaltet und allmälig zum Schlossgute gezogen, ja, zuletzt sahen sich die Patrone als wirklich genußberechtigt zu Zehent und Pfarrwiddum an; daher Hans Adam vom Stein sich befugt glaubte, seiner Schwester Anna v. Freiberg und ihren Nachkommen bei Ueberlassung des Patronatsrechtes am 1. Juni 1546 auch "Alles, so zur Pfarr gehört, Haus, Hof, Stadel, Garten, Widem, Zehent, Mäder", zur Inhabung einzuhändigen. Hienach verfuhren die Freiberge wirklich, indem sie die Erträgnisse der Pfarrer nur eine Competenz reichten, um 1620 bestehend in 50 fl. an Geld, 4 Säcken Vesen und 4 Säcken Roggen, dem Zehenten aus Tussenhausen, den Wiesen des Pfarrwiddums, 2 Jauch. Aeckern, dem Kleinzehenten, den Jahrtagen und Stolgefällen. Dieses Verhältniß fand aber Pfarrer Jakob Lober, welcher im Jahre 1620 die Pfarrei antrat, als nicht zu Recht bestehend, und begann deßhalb im Jahre 1629 auf Herausgabe der alten Pfarrdotation gegen den Patronen, Markus Sittich Frhrn. v. Freiberg zu Raunau, einen Rechtsstreit vor dem Consistorium, welches am 29. Aug. 1631 die Entscheidung erließ, der Gesamtzehent von Mazzsies nebst dem Widdumgute gehöre dem Pfarrer, nicht dem Patrone, und sei dem Erstern fortan unbeanstandet zu belassen. Dabei verblieb es bis heute; ja, auch der Zehen von den Schlossfeldern, welcher bisher nicht gereicht worden war, mußte dem Pfarrer auf Grund dieser Erkenntnisses entrichtet werden, nachdem der Rechtsstreit, welchen Pfarrer Joh. Ant.v. Freiberg gegen den Verwalter von Herz. Maximilian Philipps Verlassenschaft im Jahre 1708 hierüber begonnen und durch alle Instanzen bis 1720 fortgeführt hatte, vom Consistorium zu Augsburg, vom Metropolitangerichte zu Mainz und vom Gerichthofe der Rota in Rom zu Gunsten der Pfarrei entschieden worden war. Somit war aller Zehent von Mazzsies mit Ausnahme jenes kleinen Theiles, welcher, von der Frühmesse herrührend, zur Pfarrei Rammingen gekommen war, in der Hand des Pfarrers vereinigt.